AGB

1. Geltungsbereich und Vertragsgestaltung

1.1 Für Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Albert Waldhör Consulting gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig.

1.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

1.3 Änderungen und der Abschluss von Verträgen bedürfen der Schriftform.

2. Leistungsumfang, Mandate und Weisungsfreiheit

2.1 Albert Waldhör Consulting erbringt Leistungen in den Bereichen Executive Mentoring, strategische Unternehmensberatung und Structural Organizational Design.

2.2 Ing. Mag. Albert Waldhör erbringt die Dienstleistungen persönlich, behält sich jedoch den Einsatz qualifizierter Dritter vor.

2.3 Albert Waldhör Consulting ist bei der Ausführung weisungsfrei, handelt in eigener Verantwortung und ist an keinen Arbeitsort oder Zeiten gebunden.

3. Mitwirkungspflichten und Aufklärung

3.1 Der Auftraggeber informiert unaufgefordert über laufende Beratungen und sorgt für die zeitgerechte Vorlage relevanter Unterlagen.

3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Mitarbeiter und gegebenenfalls der Betriebsrat vor Mandatsbeginn informiert werden.

3.3 Der Auftraggeber leistet Gewähr, dass für alle an Albert Waldhör Consulting übergebenen personenbezogenen Daten die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

4. Honorare, Abrechnung und Leistungszurückbehaltung

4.1 Die strategische Auftragsklärung ist honorarfrei.

4.2 Vor Mandatsbeginn werden in der Regel 30 % des Honorars als Akonto verrechnet. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungslegung zu.

4.3 Bei Zahlungsverzug ruht die Verpflichtung zur weiteren Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.

4.4 Terminabsagen: Bei Absagen von Mandatstagen innerhalb von 2 bis 4 Wochen vor Durchführung werden 50 % des Honorars berechnet, bei 13 Tagen oder weniger 75 %.

4.5 Projektabbruch: Unterbleibt die Ausführung des gesamten Mandats aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, bleibt der Anspruch auf das volle Honorar abzüglich 30 % ersparter Aufwendungen bestehen.

5. Reisekosten und Logis

Reisekosten werden nach Aufwand berechnet. Bei Off-Site-Klausuren trägt der Auftraggeber die Kosten für Infrastruktur und Logis direkt.

6. Geheimhaltung, Loyalität und Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Absolute Diskretion: Albert Waldhör Consulting verpflichtet sich zur uneingeschränkten, zeitlich unbegrenzten Geheimhaltung aller Interna.

6.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Ein Abwerben von Kooperationspartnern durch den Auftraggeber ist bis zu 18 Monate nach Vertragsende untersagt.

6.3 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von Albert Waldhör an Werken (Strategiepapiere, Organisations-Designs) an. Vervielfältigung bedarf der Zustimmung.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Es wird nach bestem Wissen und Gewissen beraten; ein wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.

7.2 Die Haftung ist auf grobes Verschulden beschränkt. Der Auftraggeber hat das Verschulden von Albert Waldhör Consulting zu beweisen.

7.3 Schadenersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

8. Vorzeitige Vertragsauflösung

Der Vertrag kann aus wichtigem Grund (Insolvenz, grobe Pflichtverletzung) fristlos gelöst werden.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist der Sitz von Albert Waldhör Consulting.